Technische Beratung
Sie sind leidenschaftlicher Tuner und Fahrzeuge von der Stange sind absolut nicht Ihr Ding? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
In § 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist geregelt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die
- eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermuten lassen,
- eine Änderung der Fahrzeugart bewirken,
- möglicherweise eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zur Folge haben.
![DOMINIK SCHMIELAU](/wp-content/themes/yootheme/cache/d6/Dominik-Schmielau-d6c9b793.jpeg)
![FLORIAN MEYER](/wp-content/themes/yootheme/cache/36/Florian-Meyer-3640464f.jpeg)
![Rückseite eines weißen Peugeot 106 Rallye](/wp-content/themes/yootheme/cache/2c/IMG_6254-2cda6eaa.jpeg)
Wir bieten Ihnen gerne an, sich von uns beraten zu lassen.
Unsere qualifiziert ausgebildeten Experten beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um die erforderliche Einzelabnahme:
- Was muss bei dem geplanten Umbau beachtet, welche Vorschriften müssen eingehalten werden?
- Welche Prüfungen/Nachweise sind erforderlich?
- Sind die vorhandenen Nachweise ausreichend?
- Wo können noch nicht vorliegende Prüfungen durchgeführt werden?
- u. v. m.