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In § 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist geregelt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die
eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermuten lassen,
eine Änderung der Fahrzeugart bewirken,
möglicherweise eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zur Folge haben.