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Technische Beratung

Sie sind leidenschaftlicher Tuner und Fahrzeuge von der Stange sind absolut nicht Ihr Ding? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

In § 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist geregelt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die

  • eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermuten lassen,
  • eine Änderung der Fahrzeugart bewirken,
  • möglicherweise eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zur Folge haben.
DOMINIK SCHMIELAU

B. ENG. DOMINIK SCHMIELAU

KFZ-Prüfingenieur
Änderungsabnahme §21
FLORIAN MEYER

B. ENG. FLORIAN MEYER

KFZ-Prüfingenieur
Änderungsabnahme §21
iBS-Braunschweig-technische-Beratung

Wir bieten Ihnen gerne an, sich von uns beraten zu lassen.

Unsere qualifiziert ausgebildeten Experten beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um die erforderliche Einzelabnahme:

  • Was muss bei dem geplanten Umbau beachtet, welche Vorschriften müssen eingehalten werden?
  • Welche Prüfungen/Nachweise sind erforderlich?
  • Sind die vorhandenen Nachweise ausreichend?
  • Wo können noch nicht vorliegende Prüfungen durchgeführt werden?
  • u. v. m.