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Änderungsabnahmen

Welche Änderungen am Fahrzeug müssen angemeldet werden? Wie wird die Änderungsabnahme durchgeführt?

Welche Änderungen am Fahrzeug müssen Sie anmelden?

Darunter fällt jede Art von Tuningmaßnahme, die nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung erfordert, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Dieser entnehmen Sie, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.

Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen.

Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich.

Dies ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-/Reifenkombination).

Einzelabnahme in Prüfhalle: Kfz-Prüfingenieur untersucht den vorderen linken Reifen eines weißen Autos.

Wir führen die Änderungs­abnahme gerne für Sie durch!

Kfz-Prüfingenieur mit Headset notiert sich etwas und lächelt dabei.

Ob Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen oder Leistungssteigerungen – Wir begutachten unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse alle technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug.

Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie einen Nachweis der Änderungsabnahme und wir bereiten auch die Eintragung in Ihre Papiere durch die Zulassungsstelle vor.

Sollten Sie mit einer unzulässigen Änderung in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Das kann dann sehr teuer werden. Erkundigen Sie sich daher bereits vor dem Kauf bzw. Einbau eines Teils bei uns, ob die Änderung zulässig ist oder nicht. Das erspart Ihnen Zeit, Kosten und Nerven.

Eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO erfolgt in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

Papiere nicht vergessen!

Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte folgende Unterlagen mit:
  • Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht
  • Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • Die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung
Kommen Sie einfach vorbei!

Unsere Prüfstelle ist für Sie ohne Terminvereinbarung zu den entsprechenden Öffnungszeiten erreichbar. Kommen Sie einfach vorbei! Wir befinden uns in der Fabrikstraße 6 gegenüber von Hornbach.

ÖFFNUNGSZEITEN

GTÜ-Prüfstelle (ohne Anmeldung):

Montags–Freitags:
8.00–12.30 Uhr
13.15–18.00 Uhr

Samstags:
9.00–13.00 Uhr

Sie finden Ihre Bescheinigung der Änderungsabnahme nicht mehr?

Falls Sie das passende Teilegutachten bzw. die passende Teilegenehmigung der Änderungsabnahme nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Wir haben Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Zudem können wir bei Bedarf die erforderlichen Gutachten für die Änderungsabnahme Ihres Fahrzeugs gegen eine Gebühr auch über den Hersteller beschaffen.

Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen z. B. auch bei der Umschreibung eines Kleinkraftrads/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit

Es kann vorkommen, dass der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas aufgefallen ist, das nicht den Vorschriften nach § 5 FZV entspricht. Das können unter anderem Tuningmaßnahmen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung oder starke Geräuschentwicklung sein.

Sollte diesbezüglich ein konkreter Verdacht bestehen, erstellt die Polizei einen Mängelbericht.

Sie sind anschließend verpflichtet, sich die Beseitigung der aufgeführten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, wie z.B. bei iBS, bestätigen zu lassen.
Bei Nichteinhaltung der Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeugs untersagen.

Sie sind unsicher, ob die Mängeleinstufung korrekt ist?

Die iBS-Prüfingenieurin bzw. der iBS-Prüfingenieur in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.

Sollten Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug Probleme z. B. mit der Beleuchtung, den Reifen oder dem Auspuff hat, empfehlen wir Ihnen diese Schäden schnellstmöglich bei uns beheben zu lassen.

Kfz-Prüfingenieur untersucht einen Motor mithilfe einer Taschenlampe.
Kommen Sie einfach vorbei!

Unsere Prüfstelle ist für Sie ohne Terminvereinbarung zu den entsprechenden Öffnungszeiten erreichbar. Kommen Sie einfach vorbei! Wir befinden uns in der Fabrikstraße 6 gegenüber von Hornbach.