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Umweltplakette

Wir prüfen, welche Plakettenfarbe Ihr Fahrzeug bekommt.

Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, welche Plakettenfarbe Ihr Fahrzeug bekommt. Sie erhalten dann die Feinstaubplakette und die Rechnung per Post zu einem Preis von 10 Euro inklusive Porto, Versand und MwSt.

Die Bestellung wird innerhalb einer Woche bearbeitet und versandfertig gemacht. Die Versanddauer der Plakette ins Ausland kann jedoch bis zu zwei Wochen betragen.

Sollten Sie für Ihr Fahrzeug keine Feinstaubplakette erhalten, informieren wir Sie natürlich entsprechend.

Wie erhalte ich die Umweltplakette?

Bitte senden Sie uns das mit allen Daten ausgefüllte Bestellformular inklusive einer Kopie der Fahrzeugpapiere und des Nachweises über den eingebauten Dieselpartikelfilter per Post oder E-Mail zu.

Grüne, gelbe und rote Umweltplakette nebeneinander aufgereiht
Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann die Autofahrerin/der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen.
Zulassungsbescheinigung Teil 1

In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die relevante Schlüsselnummer in Feld 14.1, bei älteren Fahrzeugscheinen im Feld „zu 1“. Relevant sind jeweils die letzten beiden Ziffern.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Pkw, Busse und Lkw.

Welche Fahrzeuge sind nicht betroffen?

  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVZO (z. B. Blaulicht)
  • Mobile Maschinen
  • Fahrzeuge, mit denen außergewöhnlich gehbehinderte, blinde oder hilflose Personen fahren oder gefahren werden, bei Nachweis von „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher
  • Aufgaben Oldtimer mit H-/07er-Kennzeichen

Nachrüsten

Das drohende Ausgesperrtwerden aus Umweltzonen ist für viele Autofahrerinnen und Autofahrer ein überzeugendes Argument für das Nachrüsten auf umwelt­freundlichere Technik. Wir empfehlen Sie gerne weiter, wenn Sie Ihr Fahrzeug umrüsten lassen möchten, damit Ihnen eine Abnahmebescheinigung ausgehändigt werden kann. Anhand dieser trägt die Zulassungsstelle die neue Partikelminderungs­stufe (PM-Stufe) in Ihre Fahrzeugpapiere ein.

Übrigens: Autos mit ausländischer Zulassung haben in deutschen Städten, die Umweltzonen eingerichtet haben, freie Fahrt, wenn sie schadstoffarm und mit einer Schadstoffplakette gekennzeichnet sind.

Innerhalb der Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Ist die Farbe der Feinstaubplakette am Fahrzeug nicht identisch mit der am Umweltzonenschild angezeigten Feinstaubplakette, so darf das Fahrzeug diese Umweltzone nicht befahren.

Kraftfahrzeuge, die mit einer im Zusatzschild angezeigten Plakette gekennzeichnet wurden, sind vom Fahrverbot befreit.

Kfz-Prüfingenieur überprüft den Motor eines blauen Fahrzeugs.
Kommen Sie einfach vorbei!

Unsere Prüfstelle ist für Sie ohne Terminvereinbarung zu den entsprechenden Öffnungszeiten erreichbar. Kommen Sie einfach vorbei! Wir befinden uns in der Fabrikstraße 6 gegenüber von Hornbach.