Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.
Häufig kommen sie auf Parkplätzen zustande, wenn z.B.
>… die freie Wahl des Gutachters
>… das Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
>… die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
>… die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen
Dann können Sie sich telefonisch bei uns melden oder kommen, wenn möglich, vorbei!
Büro:
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