Wir sind Vertragspartner der GTÜ
Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" für Sie durch.
Seit der Öffnung des Monopols für amtliche Dienstleistungen hat sich die GTÜ als Mitbewerber zu TÜV und DEKRA etabliert. Deshalb gilt "Sie müssen nicht mehr zum TÜV, ... auch die GTÜ führt die Hauptuntersuchung inkl. "Abgasuntersuchung" für Sie durch.". Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
HU-Frist überzogen?
Seit dem 1. Juli 2012 sind umfangreich geänderte Vorschriften zur Hauptuntersuchung in Kraft getreten (47. Änderungsverordnung zu straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften). Seit dem wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Im Falle einer verspäteten Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate kostet die Hauptuntersuchung aufgrund der gesetzlichen Regelungen seitdem 20 % mehr als eine fristgerechte HU.
GTÜ-Tipp: Wie lese ich die HU-Plakette?
Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.
Vorsicht bei Fristüberziehung!
Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette; Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben der erhöhten Prüfgebühr ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei unter http://hu-erinnerung.gtue.de für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges. (Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.)
Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten
Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung - ohne aufwändiges "Vollgutachten". Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.
Unsere Entgelte für die HU an verspätet vorgestellten Fahrzeugen finden Sie hier.