Unsere Leistungen
Felgengutachten & Änderungsabnahmen
Sobald Felgen und Reifen montiert werden, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, ist eine Begutachtung durch einen Prüfingenieur erforderlich. Wir von iBS führen die Prüfung durch und stellen bei Erfolg die entsprechenden Nachweise aus.
Jetzt Kontakt aufnehmenFelgengutachten & Änderungsabnahmen – So bleibst du sicher und legal unterwegs
Neue Felgen und Reifen verleihen einem Fahrzeug nicht nur eine individuelle Optik, sondern können auch die Fahrdynamik beeinflussen. Doch nicht jede Felge und jeder Reifen ist automatisch für jedes Fahrzeug zugelassen.
Oft wird der Begriff „Felgengutachten“ benutzt, wenn es darum geht, einen Nachweis zu erhalten, dass die neuen Felgen und Reifen der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs und den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Strenggenommen ist hiermit aber eine Änderungsabnahme gemeint. Dabei wird geprüft, ob Felgen und Reifen, die ursprünglich nicht für ein Fahrzeug zugelassen sind, legal und sicher am jeweiligen Fahrzeug verwendet werden dürfen.
Als GTÜ-Vertragspartner führen wir die Änderungsabnahme professionell und unabhängig durch. Unser Prüfingenieur überprüft die technische Eignung Ihrer Felgen und Reifen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO als Änderungsabnahmebescheinigung. Diese kann dann für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere genutzt werden.
Kein Termin nötig! Kommen Sie einfach vorbei!
Für Änderungsabnahmen von Felgen und Reifen brauchen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten vorbei.
Kontakt & ÖffnungszeitenFragen & Antworten rund um Felgengutachten bzw. Änderungsabnahmen für Reifen und Felgen
Wann ist eine Änderungsabnahme für Felgen und Reifen erforderlich?
Eine Änderungsabnahme ist notwendig, wenn Felgen und Reifen montiert werden, die nicht bereits für das Fahrzeug freigegeben sind. Dies betrifft Felgen ohne allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder mit abweichenden Maßen wie Breite, Einpresstiefe oder Lochkreis. Auch Felgen in Kombination mit Spurverbreiterungen oder Fahrwerksmodifikationen erfordern eine Abnahme durch einen Prüfingenieur.
Was passiert bei der Änderungsabnahme von Felgen und Reifen?
Bei der Änderungsabnahme prüft ein Sachverständiger, ob die neuen Felgen und Reifen technisch einwandfrei zum Fahrzeug passen und keine sicherheitsrelevanten Mängel bestehen. Aspekte wie Freigängigkeit, Fahrverhalten und Stabilität werden bewertet. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.
Welche Folgen hat eine fehlende Änderungsabnahme für Felgen und Reifen?
Grundsätzlich stellen nicht-abgenommene Fahrzeugumbauten ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Zudem kann ohne eine erforderliche Änderungsabnahme die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Das kann bei einer Verkehrskontrolle zu Bußgeldern und der Stilllegung des Fahrzeugs führen. Außerdem kann die Versicherung im Schadensfall Leistungen verweigern, wenn nicht eingetragene Felgen als Ursache des Unfalls angesehen werden.