Unsere Leistungen
Änderungsabnahmen für Fahrzeuganbauten und Fahrzeugumbauten
Ob Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen oder Leistungssteigerungen – Wir begutachten alle technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und stellen bei erfolgreicher Abnahme die entsprechenden Nachweise aus.
Jetzt Kontakt aufnehmenWir führen die Änderungsabnahme gerne für Sie durch!
Eine Änderungsabnahme ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von technischen Änderungen an einem Fahrzeug. Wenn Sie Ihr Fahrzeug modifizieren – sei es durch den Einbau neuer Felgen, Fahrwerksveränderungen, eine Leistungssteigerung oder eine Anhängerkupplung –, muss sichergestellt werden, dass diese Änderungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Sicherheit im Straßenverkehr nicht beeinträchtigen.
Die Abnahme wird von einem Prüfingenieur durchgeführt, der überprüft, ob die Umbauten korrekt verbaut wurden und eine ausreichende Betriebssicherheit besteht. Ist alles in Ordnung, wird die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Ohne eine gültige Änderungsabnahme riskieren Sie Probleme bei Kontrollen, der Hauptuntersuchung oder im Schadensfall mit der Versicherung.
Bei iBS können Sie eine Änderungsabnahme durch erfahrene Sachverständige durchführen lassen, die Sie zudem kompetent beraten, ob für Ihre geplante Fahrzeugmodifikation eine solche Abnahme notwendig ist.
Kein Termin nötig! Kommen Sie einfach vorbei!
Für Ihre Änderungsabnahme brauchen Sie bei uns keinen Termin. Kommen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten vorbei. Denken Sie daran, Ihre Papiere und wenn möglich Herstellernachweise über die neu verbauten Teile mitzubringen!
Kontakt & ÖffnungszeitenFragen & Antworten rund um Änderungsabnahmen
Welche Änderungen am Fahrzeug müssen Sie anmelden?
Dazu geben wir Ihnen gerne Auskunft. Bereits der Anbau einer Anhängerkupplung kann eine Änderungsabnahme notwendig machen. Darunter fallen aber auch jede Art von Veränderungs- oder Tuningmaßnahmen, die nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung erfordern, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Dieser entnehmen Sie, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.
Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen.
Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich.
Dies ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-/Reifenkombination).
Was passiert, wenn ich nicht-zugelassene Teile an meinem Fahrzeug habe?
Sollten Sie mit einer unzulässigen Änderung in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Das kann dann sehr teuer werden. Erkundigen Sie sich daher bereits vor dem Kauf bzw. Einbau eines Teils bei uns, ob die Änderung zulässig ist oder nicht. Das erspart Ihnen Zeit, Kosten und Nerven.
Eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO erfolgt in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Welche Dokumente benötige ich für eine Änderungsabnahme?
- Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte folgende Unterlagen mit:
Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 - Das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht
- Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- Die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung
Sie finden bestimmte Nachweise nicht mehr?
Falls Sie das passende Teilegutachten bzw. die passende Teilegenehmigung der Änderungsabnahme nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Wir haben Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem können wir bei Bedarf die erforderlichen Gutachten für die Änderungsabnahme Ihres Fahrzeugs gegen eine Gebühr auch über den Hersteller beschaffen.
Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen z. B. auch bei der Umschreibung eines Kleinkraftrads/Rollers zum Mofa und wieder zurück.
Die Polizei bezweifelt die Vorschriftsmäßigkeit Ihres Fahrzeugs?
Es kann vorkommen, dass der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas aufgefallen ist, das nicht den Vorschriften nach § 5 FZV entspricht. Das können unter anderem Tuningmaßnahmen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung oder starke Geräuschentwicklung sein.
Sollte diesbezüglich ein konkreter Verdacht bestehen, erstellt die Polizei einen Mängelbericht.
Sie sind anschließend verpflichtet, sich die Beseitigung der aufgeführten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, wie z.B. bei iBS, bestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung der Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeugs untersagen.
Sie sind unsicher, ob die Mängeleinstufung korrekt ist?
Die iBS-Prüfingenieurin bzw. der iBS-Prüfingenieur in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns mit Ihrer Frage gerne an.